Category: Verkehrsrecht / OWi

Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserer Mandantin wurde mit Bußgeldbescheid des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Last gelegt, innerorts im Landkreis Schweinfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Dafür wurde eine Geldbuße in Höhe von 115 € angesetzt. Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch

Freispruch – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes zur Last gelegt, auf einer Autobahn den erforderlichen Abstand um weniger als 5/10 des halben Tachowertes unterschritten zu haben. Der Fahrer war jedoch nicht der Halter des Fahrzeugs, was die Bußgeldbehörde jedoch trotz eindeutiger Identifizierung in der Ermittlungsakte versehentlich nicht berücksichtigt und den Bußgeldbescheid gleichwohl gegen den

Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf des Rotlichtverstoßes

Unserem Mandanten, einem Berufskraftfahrer, wurde mit Bußgeldbescheid der Stadt Heilbronn zur Last gelegt, mit einem LKW in Heilbronn das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet zu haben. Die Rotphase habe bereits länger als 1 Sekunde angedauert, sodass als Rechtsfolgen eine Geldbuße von 200,00 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt wurden. Wie üblich haben wir zunächst

Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Landes Brandenburg zur Last gelegt, auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h überschritten zu haben. Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch nur teilweise nach, sodass wir hinsichtlich der Messreihe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Fahrverbot bei Handyverstoß? Bußgeldbehörde schießt über das Ziel hinaus

Unserem Mandanten wurde zur Last gelegt, in Schonungen während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben. Die Regelgeldbuße beträgt hier aktuell 100 € und es wird ein Punkt im FAER (Fahreignungsregister) eingetragen. Der Bußgeldbehörde ging dies jedoch nicht weit genug. Aufgrund von 3 Voreintragungen verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 200 € und ordnete

Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde zur Last gelegt, auf einer Autobahn in Thüringen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h überschritten zu haben. Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch nur teilweise nach, sodass wir hinsichtlich der Messreihe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt haben. Diesen