Fahrverbot bei Handyverstoß? Bußgeldbehörde schießt über das Ziel hinaus
Unserem Mandanten wurde zur Last gelegt, in Schonungen während der Fahrt ein Mobiltelefon genutzt zu haben. Die Regelgeldbuße beträgt hier aktuell 100 € und es wird ein Punkt im FAER (Fahreignungsregister) eingetragen.
Der Bußgeldbehörde ging dies jedoch nicht weit genug. Aufgrund von 3 Voreintragungen verhängte sie ein Bußgeld in Höhe von 200 € und ordnete ein Fahrverbot von einem Monat an.
Nachdem der Handyverstoß letztlich nicht in Frage gestellt wurde ging es nur um die Rechtsfolgen. Hier konnten wir das Amtsgericht Schweinfurt im schriftlichen Verfahren – und damit ohne öffentliche Gerichtsverhandlung – davon überzeugen, dass mit Beschluss vom 05.08.2022 lediglich eine moderat erhöhte Geldbuße in Höhe von 150 € anzusetzen war und das Fahrverbot damit entfiel.
Ihr Ansprechpartner
Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV