Verweigerung der Herausgabe von Messdaten
Auch nach der in dieser Hinsicht eindeutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweigern manche Behörden in Bußgeldverfahren immer noch die Herausgabe der Messdaten.
Durch konsequentes Vorgehen konnten wir erreichen, dass unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Daten und Unterlagen zugänglich gemacht werden müssen.
Amtsgericht Jena, Beschluss vom 17.06.2022
Ihr Ansprechpartner
Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV