OLG Stuttgart eröffnet Register zur Musterfeststellungsklage gegen Daimler

Die Verbraucherzentralen reichten beim Oberlandesgericht Stuttgart einen Antrag auf Zulassung eines sog. Musterfeststellungsverfahrens ein. Nunmehr wurde das Klageregister durch das Gericht eröffnet.

In dem Verfahren geht es um Modelle der Mercedes Baureihen GLC und GLK mit dem Dieselmotorentyp OM 651. In dem Verfahren soll u.a. festgestellt werden, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaute und so die Zulassungsbehörden und Käufer bewusst täuschte. Den Eigentümern der Fahrzeuge drohte ohne Aufspielen eines Softwareupdates die Stilllegung des Fahrzeugs.

Betroffene können ihre Ansprüche jetzt über das Bundesamt für Justiz kostenfrei anmelden. Die Anmeldung hemmt die Verjährung von Ansprüchen und gibt im Falle eines positiven Abschlusses des Verfahrens die Möglichkeit, sich für ein mögliches eigenes Folgeverfahren auf die Feststellungen im Musterfeststellungsverfahren zu berufen. Sobald in der Streitsache verhandelt wird, ist eine spätere Anmeldung jedoch nicht mehr möglich. Wann ein Verhandlungstermin stattfinden wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Leider hatte sich in den Abgasfällen bezüglich VW gezeigt, dass viele Betroffene mit ihren eigentlich begründeten Ansprüchen verjährt waren. Die zögernde Haltung hatte den Geschädigten letztlich den Verlust Ihrer Entschädigung beschert. Sie sollten sich daher zeitnah entscheiden, um diese Möglichkeit nicht zu verpassen.

Wenn auch Sie betroffen sind, beraten oder vertreten wir Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall und helfen bei der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage.




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Günter Grüne
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