Category: Verkehrsrecht / OWi

Abstandsverstoß – Einstellung wegen vorherigem Abbremsen

Unserem Mandanten wurde im Bußgeldbescheid vorgeworfen, den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Der Abstand habe weniger als 3/10 des halben Tachowertes betragen. Die Regelfolge ist ein Bußgeld in Höhe von 160,00 € sowie 1 Monat Fahrverbot. Es wurde sodann ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung der Abstandsmessung in Auftrag gegeben. Nachdem dies erfolgt

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Herausgabe von angeforderten Messdaten und weiterer Unterlagen

In einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung konnten wir für unseren Mandanten eine Aufhebung des entsprechenden Beschlusses des OLG Bamberg sowie des Urteils des AG Schweinfurt erreichen. Nach der damalig gefestigten Rechtsprechung des OLG Bamberg war dieses der Ansicht, dem Betroffenen müssten nichteinmal die der Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegenden Messdaten sowie weitere vorhandene Unterlagen zu Messung und

PKW kein öffentlicher Raum im Sinne der Corona-Verordnungen, AG Reutlingen, Beschluss vom 09.12.2020

Nach den erlassenen Einschränkungen durch die Corona-Verordnungen der Länder müssen sich nunmehr die ersten Gerichte mit den entsprechenden Ordnungswidrigkeiten beschäftigen. Im vorliegenden Fall geht es um den Vorwurf, sich mit mehr als der zulässigen Personenanzahl im öffentlichen Raum aufgehalten zu haben – und zwar innerhalb eines PKW. Dabei stellt sich die Frage, ob ein (Privat-)PKW

OLG Karlsruhe: Tesla Touchscreen ist wie ein Mobiltelefon zu behandeln – und die Nutzung entsprechend zu bestrafen

Wie bereits kurz nach Einführung des neuen „Handyparagraphen“ befürchtet, zieht die Ausdehnung auf die Nutzung elektronischer Geräte jedweder Art ihre Kreise. So wurde die Nutzung des fest eingebauten Touchscreens in einem Tesla für seinen Fahrer zum Verhängnis. Hierbei ist zu beachten, dass bei den Fahrzeugen der Fa. Tesla der Touchscreen das zentrale Steuerungselement für jegliche

Und wieder Einstellung des Bußgeldverfahrens – diesmal aus unbekannten Gründen

Hin und wieder kommt es vor, dass Bußgeldverfahren ohne jegliche Begründung eingestellt werden. So hier bezüglich einer Geschwindigkeitsübertretung in Hessen, die unserem Mandanten zur Last gelegt wurde. Auf unsere Einspruchseinlegung wurde das Verfahren durch das Regierungspräsidium Kassel gemäß §§ 46 OWiG i. V. m. 170 StPO – also mangels hinreichendem Tatverdacht – eingestellt. Auch wenn