Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Landes Brandenburg zur Last gelegt, auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h überschritten zu haben.

Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch nur teilweise nach, sodass wir hinsichtlich der Messreihe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt haben.

Dieser wurde durch die Bußgeldbehörde übergangen und die Akte an das Amtsgericht Zossen weitergeleitet. Auch dieses war der Ansicht, dass die angeforderten Daten und Unterlagen zur Verteidigung nicht notwendig wären. Die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Landgericht Potsdam als unzulässig zurückgewiesen.

Hierfür benötigte es jedoch mehrere Monate, sodass nach Rückgabe der Akte an das Amtsgericht Zossen Verjährung eingetreten war und das Verfahren demnach eingestellt werden musste.

Zwar konnte letztlich auch hier nicht anhand der Messdaten geklärt werden, ob unser Mandant tatsächlich zu schnell gefahren ist. Nachdem er jedoch keine Geldbuße zahlen musste und kein Fahrverbot verhängt wurde steht im Ergebnis der vollumfängliche Erfolg unserer Tätigkeit.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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