Category: Verkehrsrecht / OWi

StVO-Novelle 2020 – Änderungen für LKW

Seit dem 28.04.2020 gelten die weitreichenden Änderungen der StVO hinsichtlich Buß- und Verwarnungsgeldern auch für größere Fahrzeuge, wie beispielsweise LKW. Diese wurden teilweise erheblich erhöht oder sogar verdoppelt. In diesem Beitrag soll ein Überblick über lediglich die relevantesten Änderungen geschaffen werden. Zu Geschwindigkeitsüberschreitungen: Lfd. Nr. Überschreitung in km/h Regelsatz in Euro bei Begehung Fahrverbot in

Erneute Einstellung wegen Verfolgungsverjährung bei Fahrverbot

Nach der Verfahrenseinstellung vom Februar ging bei uns eine weitere erfreuliche Nachricht ein. So wurde unserem Mandanten zunächst die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 67 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, was mit der Verhängung eines zweimonatigen Fahrverbots geahndet werden sollte. Nach der Einspruchseinlegung und erneut nicht zur Verfügung gestellten Messdaten und weiterer angeforderter Unterlagen wurde auch

Vorwurf: Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung

Unserem Mandanten wurden diverse Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung vorgeworfen. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ging dabei von Tatmehrheit aus, was zur Folge hätte, dass alle Einzelverstöße nach dem Bußgeldkatalog zusammengerechnet würden. Nachdem sich die Verstöße aber allesamt während der gleichen Fahrt realisiert haben, konnten wir das Amtsgericht davon überzeugen, dass es sich hier um Tateinheit handelt, sodass

Bußgeldverfahren mit Fahrverbot – eingestellt wegen Verfolgungsverjährung

Bußgeldbescheide mit Fahrverbot sind immer ärgerlich und haben meist eine recht große Umstellung der alltäglichen Gewohnheiten und Abläufe zur Folge – können aber unter Umständen auch zu einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung führen. Insbesondere hier gilt es dann, das Verfahren genau zu überprüfen und bei Fehlern zu intervenieren. Beispielsweise muss der bei Verkehrsordnungswidrigkeiten relativ kurze Zeitraum der

Beschränkung des Fahrverbots auf Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B

Unserem Mandanten wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h mit einem PKW vorgeworfen. Zwar ließ sich der Tatvorwurf selbst – insbesondere aufgrund der hohen Überschreitung – nicht ausräumen. Unser Mandant ist jedoch beruflich auf das Fahren von LKW angewiesen. Wir konnten daher dem Gericht darlegen, dass er mit einem uneingeschränkten