Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde zur Last gelegt, auf einer Autobahn in Thüringen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 18 km/h überschritten zu haben.

Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch nur teilweise nach, sodass wir hinsichtlich der Messreihe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt haben.

Diesen Antrag beschied das Amtsgericht Jena – wir berichteten bereits – positiv und verpflichtete die Behörde zur Herausgabe der Messdaten einschließlich der Messreihe. Dem kam die Bußgeldbehörde jedoch erneut nicht nach, was das Amtsgericht Jena offenbar dazu veranlasste, das Bußgeldverfahren kurzerhand gemäß § 47 II OwiG einzustellen. Zwar konnte letztlich nicht anhand der Messdaten geklärt werden, ob unser Mandant tatsächlich zu schnell gefahren ist. Nachdem er jedoch keine Geldbuße zahlen musste steht im Ergebnis der vollumfängliche Erfolg unserer Tätigkeit.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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