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Beschränkung des Fahrverbots auf Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B

Unserem Mandanten wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h mit einem PKW vorgeworfen. Zwar ließ sich der Tatvorwurf selbst – insbesondere aufgrund der hohen Überschreitung – nicht ausräumen. Unser Mandant ist jedoch beruflich auf das Fahren von LKW angewiesen. Wir konnten daher dem Gericht darlegen, dass er mit einem uneingeschränkten

Qualifiziertes Durchfahrtsverbot – i.d.R. für LKW

In einem Bußgeldverfahren wurde einem Berufskraftfahrer folgender Tatvorwurf zur Last gelegt: Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. 3,5 t Konkret handelt es sich hier um ein Überfahrtverbot über die Rheinbrücke Leverkusen, die nunmehr mit einer Schrankenanlage versehen wurde, um Überfahrten mit LKW

Vorwurf: (Kleiner) Vorschaden verschwiegen – Gibt es jetzt gar keine Entschädigung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Frühjahr 2017 wandte sich unsere Mandantin zunächst an eine Reparaturwerkstatt und füllte mit dieser auf Anforderung der Versicherung einen (mehrseitigen) Fragebogen aus. Was sie jedoch nicht wusste – und worauf sie natürlich auch von der Versicherung nicht hingewiesen wurde – es gilt bei Versicherungen grundsätzlich der aus amerikanischen Kriminalserien bekannte

Lasermessung mit Riegl FG21-P: Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

In einem Bußgeldverfahren aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung in Schweinfurt konnten wir die Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze des Fahreignungsregisters (FAER) erreichen. Durch eine ausführliche und fachlich fundierte Befragung des Messbeamten wurde herausgearbeitet, dass dieser den sogenannten „Visiertest“ nicht entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung durchgeführt hat. Damit war die Verwertbarkeit der Messung äußerst fraglich, sodass das

Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen für begründet erklärt: ‚Ostern und Weihnachten fielen auf einen Tag‘

Die Entscheidung: Befangenheit eines Sachverständigen, LG Schweinfurt, Beschluss vom 19.09.2017 Befangenheitsanträge erweisen sich nur äußerst selten als begründet, da dem gerichtlich bestellten Sachverständigen durch die Rechtsprechung grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich der Erstellung des Gutachtens eingeräumt wird. Dies wohl auch unter dem Hintergrund, dass es nicht zielführend ist, den Sachverständigen nur deshalb abzulehnen, weil einer Partei

UPE-Aufschläge in Schweinfurt ortsüblich und angemessen und damit auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten

Erneut mussten wir uns mit ungerechtfertigten Kürzungen durch einen Haftpflichtversicherer befassen. Nachdem dieser außergerichtlich nicht bereit war, die im Schadensgutachten berechneten UPE-Aufschläge zu erstatten, wurde Klage zum Amtsgericht Rüsselsheim (dort war der Unfallort) erhoben und von diesem ein Sachverständigengutachten eingeholt. Das Amtsgericht kommt schließlich zu folgendem Ergebnis: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung