Qualifiziertes Durchfahrtsverbot – i.d.R. für LKW
In einem Bußgeldverfahren wurde einem Berufskraftfahrer folgender Tatvorwurf zur Last gelegt: Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 43 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 250a BKat Nähere Informationen dazu finden