Lasermessung mit Riegl FG21-P: Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

In einem Bußgeldverfahren aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung in Schweinfurt konnten wir die Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze des Fahreignungsregisters (FAER) erreichen.

Durch eine ausführliche und fachlich fundierte Befragung des Messbeamten wurde herausgearbeitet, dass dieser den sogenannten „Visiertest“ nicht entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung durchgeführt hat. Damit war die Verwertbarkeit der Messung äußerst fraglich, sodass das Gericht letztlich zwar eine Verurteilung vornahm – die Höhe der Geldbuße aber unterhalb der Eintragungsgrenze beließ und es damit zu keinem „Punkt“ im FAER kommt.




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Rechtsanwalt und Fachanwalt f?r Verkehrsrecht G?nter Gr?ne in Schweinfurt

Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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