Beschränkung des Fahrverbots auf Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B

Unserem Mandanten wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h mit einem PKW vorgeworfen.

Zwar ließ sich der Tatvorwurf selbst – insbesondere aufgrund der hohen Überschreitung – nicht ausräumen. Unser Mandant ist jedoch beruflich auf das Fahren von LKW angewiesen. Wir konnten daher dem Gericht darlegen, dass er mit einem uneingeschränkten Fahrverbot nicht mehr in der Lage wäre, seine Berufstätigkeit fortzusetzen. Das Gericht hat daher das Fahrverbot auf Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B (also PKW und darunter) beschränkt, sodass die wirtschaftliche Existenz unseres Mandanten gesichert werden konnte. Auch eine Erhöhung des Bußgeldes erfolgte nicht.

Gerade bei einem drohenden Fahrverbot empfiehlt es sich daher immer, die Voraussetzungen des Absehens vom Fahrverbot oder zumindest einer Beschränkung prüfen zu lassen.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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