Bußgeldverfahren mit Fahrverbot – eingestellt wegen Verfolgungsverjährung

Bußgeldbescheide mit Fahrverbot sind immer ärgerlich und haben meist eine recht große Umstellung der alltäglichen Gewohnheiten und Abläufe zur Folge – können aber unter Umständen auch zu einer wirtschaftlichen Existenzbedrohung führen.

Insbesondere hier gilt es dann, das Verfahren genau zu überprüfen und bei Fehlern zu intervenieren. Beispielsweise muss der bei Verkehrsordnungswidrigkeiten relativ kurze Zeitraum der Verfolgungsverjährung im Auge behalten werden, der die Behörden bei Verzögerungen immer wieder vor Probleme stellt.

So konnten wir im vorliegenden Fall nach entsprechender Akteneinsicht durch eine ausführliche Einspruchsbegründung dafür sorgen, dass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren vor dem Amtsgericht Linz am Rhein aufgrund der um drei Tage eingetretenen Verfolgungsverjährung gem. § 206a StPO mit Beschluss vom 27.01.2020 eingestellt worden ist.

Dies hat zur Folge, dass unser Mandant weder das im Bußgeldbescheid festgesetzte Bußgeld zahlen noch das Regelfahrverbot antreten muss.

Es lohnt sich also, insbesondere beim Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung, auch in auf den ersten Blick aussichtslosen Situationen genauer hinzusehen und die Prüfung einem spezialisierten Fachanwalt zu überlassen.

Beschluss Amtsgericht Linz am Rhein



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Rechtsanwalt und Fachanwalt f?r Verkehrsrecht G?nter Gr?ne in Schweinfurt

Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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