Nutzen Sie unser praktisches Formular für Ihre Unfallmeldung:
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Die Abwicklung von Verkehrsunfällen nimmt einen Großteil des Tätigkeitsfeldes von Herrn Rechtsanwalt Grüne ein. Im so erlangten Überblick über die Abrechnungspraxis der verschiedensten Haftpflichtversicherungen zeigt sich, dass viele Versicherungen inzwischen äußerst aggressiv an die Unfallgeschädigten herantreten, um den ihnen zustehenden Schadensersatz finanziell so weit wie möglich zu minimieren.
Dies beginnt damit, dass an Sie als Unfallgeschädigter telefonisch oder schriftlich herangetreten wird, um Sie zu einer Reparatur in einer „Partnerwerkstatt“ zu überreden, dies beispielsweise getarnt als „Schadenservice Plus“. Es soll Ihnen suggeriert werden, dass Sie bei der Inanspruchnahme ein „Mehr“ an Leistungen erhalten, beispielsweise durch Zurverfügungstellung eines Mietwagens. Hierauf haben Sie jedoch auch ohnehin einen Anspruch und sind dabei nicht auf ein Entgegenkommen einer Versicherung angewiesen. Im Gegenteil – die „Partnerwerkstätten“ erhalten für die Reparatur an Ihrem Fahrzeug weit weniger Geld als für die Reparatur eines ‚normalen‘ Unfallschadens, den Sie ohne Beteiligung der Versicherung beauftragt hätten – dies sollte Ihnen zu denken geben! Es geht der gegnerischen Versicherung also nicht darum, Ihnen als Geschädigtem einen Service zu bieten, sondern alleine darum, die eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen. Sie als Geschädigter haben jedoch das Recht auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt, der Sie Ihr Fahrzeug anvertrauen möchten.
Gleiches gilt für etwaige „Empfehlungen“ der geschulten Callcenter-Mitarbeiter, von vornherein keinen Rechtsanwalt zu beauftragen, da ja schließlich alles bezahlt werde. Hier soll der Ihnen zustehende Anspruch auf kompetente Rechtsberatung und die vollständige Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche vereitelt werden.
Zögern Sie also nicht, uns bei einem erlittenen Verkehrsunfall sofort zu mandatieren und uns die Schadensabwicklung zu übergeben. Die bei uns anfallenden Gebühren und Auslagen trägt nämlich regelmäßig der Schädiger! Anderenfalls liefern Sie sich schutzlos den finanziellen Interessen der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus, die Ihnen als rechtlicher Laie mit ihren hochspezialisierten Schadensabteilungen weitaus überlegen ist.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, entfällt diese bereits bei einer nur anteiligen Zahlung der Rechtsanwaltskosten durch das sogenannte Quotenvorrecht, sodass dann ein etwaiges finanzielles Risiko durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht besteht.
Verletzungen nach Verkehrsunfällen führen bestenfalls zu vorübergehenden Schmerzen, schlimmstenfalls verändern sie jedoch das ganze Leben.
In beiden Fällen helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, beispielsweise
Vereinbaren Sie also so schnell wie möglich einen Besprechungstermin, wir beraten und vertreten Sie gerne.
Herr Rechtsanwalt Grüne ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht i. DAV.
Kategorien
Arbeitsrecht | Familienrecht | Verkehrsrecht
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