Verkehrsunfall in Belgien – Urteil zur Schadenshöhe

Nach einem Verkehrsunfall im Ausland kann ein deutscher Geschädigter seine Ansprüche grundsätzlich in Deutschland bei dem Regulierungsbeauftragten der ausländischen Haftpflichtversicherung geltend machen und diese sogar wenn nötig vor deutschen Gerichten einklagen.

Im von uns bearbeiten Fall ging es um einen Verkehrsunfall in Belgien, wobei die Haftung dem Grunde nach nicht im Streit stand. Nachdem hier auch bei der Klage vor dem deutschen Gericht belgisches Recht zur Anwendung kam, hat die gegnerische Versicherung auf dieser Grundlage jedoch bei sämtlichen Schadenspositionen Kürzungen vorgenommen oder teilweise gar die Übernahme komplett verweigert. Es sollte wohl eine angenommene Rechtsunkenntnis im Hinblick auf das belgische Recht ausgenutzt werden.

Das Amtsgericht Schweinfurt hat dem Geschädigen jedoch alle geltend gemachten Ansprüche – namentlich Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Auslagenpauschale, Rechtsanwaltskosten und Zinsen – in der Höhe zugesprochen, wie sie von uns beantragt worden sind.

Das (rechtskräftige) Urteil im Volltext haben wir hier für Sie bereitgestellt:

AG Schweinfurt, Urteil vom 26.09.2022




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Günter Grüne
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