Unzulässige Kürzung von Kleinstbeträgen durch Versicherung
Haftpflichtversicherung neigen dazu, ohne Sinn und Verstand Schadenspositionen zu kürzen. Auf die Spitze trieb es hier eine Sachbearbeiterin, die tatsächlich einen Betrag von 3,09 € bei den Sachverständigenkosten (insgesamt über 800 €) kürzte. Das Amtsgericht Schweinfurt hat diese Praxis für unzulässig erklärt. Nachdem die Geschädigte die Rechnung des Sachverständigen vollständig ausgeglichen hatte, kam es auf