Erweiterung des Handyverbots auf nahezu alle elektronischen Geräte § 23 Ia StVO
Update vom 19.10.2017: Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.10.2017 ist nunmehr unter anderem die Erweiterung des Handyverbots auf nahezu alle elektronischen Geräte in der zuletzt diskutiertern Form in Kraft getreten. Derartige Geräte dürfen somit – abgesehen von der in der Presse meist nur mitgeteilten Erhöhung der Bußgelder – während des Führens eines Fahrzeugs weder