PoliscanSpeed: Messdaten, Lebensakte und verkehrsrechtliche Anordnung sind herauszugeben
In einem Bußgeldverfahren konnten wir zumindest einen Etappenerfolg erringen. So wird von der Ordnungswidrigkeitenbehörde, hier dem Regierungspräsidium Karlsruhe, standardmäßig unser Akteneinsichtsgesuch bezüglich folgender Beweismittel verweigert: Dem Bußgeldverfahren zugrunde liegende Messdatei im Originalformat Tokendatei und Passwort Statistikdatei Gesamter Datensatz der Messreihe Lebensakte des eingesetzten Messgeräts i. S. d. § 31 II Nr. 4 MessEG Verkehrsrechtliche Anordnung