Verkehrsordnungswidrigkeiten (VOWi)
Ob Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- oder Handyverstoß – wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten, in denen Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, insbesondere wenn ein Fahrverbot droht.
Aber auch im Bußgeldbereich gelegene Alkoholverstöße sowie der Vorwurf der Verursachung eines Verkehrsunfalls liegt in unserem Verteidigungsspektrum.
Wichtig ist zunächst: „Sie haben das Recht zu schweigen“ – wenn Sie diesen Satz hören sollten Sie in erster Linie eines tun: Von dem Ihnen zugestandenen Schweigerecht Gebrauch machen!
Selbst wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben, kann Sie eine Einlassung zu einem frühen Zeitpunkt in Schwierigkeiten bringen. Schon kleinste Ungenauigkeiten wie beispielsweise das Vergessen eines wichtigen Zeugen in einer derartigen Stresssituation kann ihnen im Nachhinein negativ ausgelegt werden und zur Folge haben, dass Ihnen und dem Zeugen vor Gericht nicht geglaubt wird.
Eine Einlassung sollte daher allenfalls zu einem Zeitpunkt erfolgen, wenn der Akteninhalt durch ein Akteneinsichtsgesuch bekannt ist. Doch selbst dann kann es ratsam sein, auf eine Einlassung vollständig zu verzichten. Dies kann jedoch pauschal nicht bewertet werden und hängt immer von einer umfassenden Einschätzung des jeweiligen Einzelfalls ab.
Die sich dabei stellenden Fragen sind derart Facettenreich, dass eine Vertretung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt immer vorteilhaft ist.
Vereinbaren Sie also so schnell wie möglich einen Besprechungstermin, Herr Rechtsanwalt Grüne berät und vertritt Sie gerne.
Herr Rechtsanwalt Grüne ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht i. DAV.