Erneute Einstellung wegen Verfolgungsverjährung bei Fahrverbot
Nach der Verfahrenseinstellung vom Februar ging bei uns eine weitere erfreuliche Nachricht ein.
So wurde unserem Mandanten zunächst die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 67 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, was mit der Verhängung eines zweimonatigen Fahrverbots geahndet werden sollte.
Nach der Einspruchseinlegung und erneut nicht zur Verfügung gestellten Messdaten und weiterer angeforderter Unterlagen wurde auch hier ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt und ausführlich begründet, der mit Beschluss des Amtsgerichts Würzburg teilweise positiv verbeschieden wurde.
Dem Beschluss kam das Bayerische Polizeiverwaltungsamt dann zwar nach, weitere Verfahrensschritte erfolgten jedoch nicht. Dies hatte zur Folge, dass Anfang des Jahres 2020 sodann Verfolgungsverjährung eingetreten ist und das Verfahren dementsprechend eingestellt werden musste.
Ihr Ansprechpartner
Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV