VW Dieselaffäre: Vergleichsangebot im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens

Durch die Verbraucherzentrale Bundesverband und den ADAC wurde im sog. VW-Abgasskandal die Ende 2018 neu geschaffene Möglichkeit der Musterfeststellungsklage genutzt. In diesem vor dem Oberlandesgericht Braunschweig geführten Verfahren konnten sich geschädigte VW-Kunden anmelden und so von den positiven Auswirkungen dieser Verfahrensart profitieren. Im Rahmen des geführten Verfahrens konnte mittlerweile ein Vergleich geschlossen werden, aus welchem nunmehr auch die Verbraucher einen Abgeltungsbetrag erhalten können. Hier gingen den Verbrauchern seit dem 20.03.2020 Briefe von VW zu, in welchen auf die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung durch einen Vergleichsschluss hingewiesen wird. Es werden laut Medienberichten – je nach Modell – Beträge zwischen 1.350 € und 6.257 € in Aussicht gestellt, wobei das individuelle Angebot in etwa 15% des konkreten Kaufpreises entspricht.

Zum Verlgeichsvorschlag, den die Kunden nunmehr zwischen dem 20.03.2020 und dem 20.04.2020 zugeschickt bekommen, folgende Informationen in Kürze:

  • Der Vergleich kann ab dem 20.03.2020 unter einer hierfür eingerichteten Webseite oder Telefonnummer geschlossen werden.

  • Das Angebot besteht nur bis zum 20.04.2020.

  • Spätestens 12 Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen soll das Geld auf dem Konto des Kunden sein.

  • Volkswagen übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bis 190 Euro (netto). Dies gilt nur dann, wenn im Anschluss der Vergleich angenommen wird. Die Beratung muss im Zeitraum 02.03.2020 bis 20.04.2020 erfolgt sein und muss sich auf den Abschluss eines Vergleichs beziehen. Soweit für Sie der Abschluss eines Vergleichs in Frage kommt, kann hierzu unter Vorlage des Anschreibens von VW eine Erstberatung über uns erfolgen.

  • Für Streitfälle wird eine Ombudsstelle eingerichtet.

  • Wer das Angebot nicht annehmen will oder kein Angebot erhalten hat, hat ab Ende April 2020 mindestens sechs Monate Zeit, ggf. individuell rechtliche Schritte gegen VW einzuleiten.

Dies gilt nicht nur für Kunden von VW, sondern auch für andere Fahrzeuge aus dem Konzern (wie Seat, Skoda, Audi), in welche der betroffene Motorentyp verbaut wurde.

Für weitere Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne zur Beratung in unserer Kanzlei in Schweinfurt zur Seite. Wir haben eine Vielzahl an Fällen im sog. VW-Abgasskandal zu einem positiven Ausgang für unsere Mandanten geführt und im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens Beratungen durchgeführt.



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Rechtsanwalt und Fachanwalt f?r Verkehrsrecht G?nter Gr?ne in Schweinfurt

Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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