Freispruch – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes zur Last gelegt, auf einer Autobahn den erforderlichen Abstand um weniger als 5/10 des halben Tachowertes unterschritten zu haben.

Der Fahrer war jedoch nicht der Halter des Fahrzeugs, was die Bußgeldbehörde jedoch trotz eindeutiger Identifizierung in der Ermittlungsakte versehentlich nicht berücksichtigt und den Bußgeldbescheid gleichwohl gegen den Halter erlassen hat.

Dieser Fehler konnte seitens des Amtsgerichts Hof erst durch unseren Hinweis entdeckt werden, sodass im Ergebnis ein Freispruch durch Beschluss vom 13.09.2023 unumgänglich war. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fielen der Staatskasse zur Last.

Auch der eigentliche Fahrer konnte aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Verjährung nicht mehr belangt werden.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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