Freispruch – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung
Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes zur Last gelegt, auf einer Autobahn den erforderlichen Abstand um weniger als 5/10 des halben Tachowertes unterschritten zu haben. Der Fahrer war jedoch nicht der Halter des Fahrzeugs, was die Bußgeldbehörde jedoch trotz eindeutiger Identifizierung in der Ermittlungsakte versehentlich nicht berücksichtigt und den Bußgeldbescheid gleichwohl gegen den