Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung der Herausgabe von angeforderten Messdaten und weiterer Unterlagen

In einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung konnten wir für unseren Mandanten eine Aufhebung des entsprechenden Beschlusses des OLG Bamberg sowie des Urteils des AG Schweinfurt erreichen.

Nach der damalig gefestigten Rechtsprechung des OLG Bamberg war dieses der Ansicht, dem Betroffenen müssten nichteinmal die der Geschwindigkeitsmessung zugrunde liegenden Messdaten sowie weitere vorhandene Unterlagen zu Messung und Messgerät zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Prüfung im gerichtlichen Verfahren könne unterbleiben.

Diese Vorgehensweise hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr als Verstoß gegen das Recht des Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 I i.V.m. Art. 20 III Grundgesetz) angesehen und die Entscheidungen aufgehoben. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Gerichte auf diese richtungsweisende Verfassungsgerichtsentscheidung reagieren werden.

Akteneinsichtsrecht – Informationsbegehren, BVerfG, Beschluss vom 28.04.2021




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Günter Grüne
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