Kauf- und Werkvertragsrecht
Kauf -und Werkvertrag sind im Alltag die häufigsten Vertragstypen. Ob Mängel am gekauften Fahrzeug, Probleme mit der Werkstatt oder Pfusch am Bau, wir setzten uns für Ihr Recht ein.
In beiden Rechtsgebieten geht es oft um verzögerte oder mangelhafte Leistungen. Dabei kann sich ein Mangel in vielerlei Hinsicht zeigen. Es kann sich z.B. um technische Defizite, Einschränkungen in der Verwendbarkeit oder auch rechtliche Hindernisse handeln. Das Spektrum ist breit und die rechtliche Einordnung mitunter schwierig, so ist etwa nicht jeder technische Defekt mit einem rechtlichen Mangel gleichzusetzen, der die Gewährleistungsrechte auslöst.
Uneinigkeit kann aber auch bei den vermeintlich einfachen Fragen danach bestehen, was vertraglich vereinbart wurde oder ob überhaupt bereits ein Vertrag geschlossen wurde.
Gerne kümmern wir uns für Sie z.B. um:
- Fahrzeugankauf oder Fahrzeugverkauf
- Werkstattauftrag
- Baumängel oder Bauschäden
- Gewährleistung
- Garantie
- Folgeschäden