Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich zum großen Teil mit emotionalen Themen, weshalb sich hier ein besonderes Konfliktpotential bietet. Selbst bei einvernehmlichen Trennungen können sich Streitpunkte ergeben, welche allein zwischen den Betroffenen nicht geregelt werden können. Wenn zwischen den Beteiligten keine Lösung gefunden werden konnte und auch über andere Anlaufstellen – wie etwa das Jugendamt – eine Streitbeilegung nicht erreicht wurde, bleibt in der Regel nur die juristische Auseinandersetzung.
Als Vertreter Ihrer Interessen setzen wir uns für Sie ein und lassen Sie nicht alleine stehen. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und bringen diese bestmöglich mit Ihren Zielen in Einklang. Als Rechtsanwälte beraten wir Sie gerne in allen Bereichen des Familienrechts.
Wir vertreten Ihre Interessen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Scheidung, Trennung
- Unterhalt (z.B. Trennungs-, Kindes-, Elternunterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Gewaltschutz
- Zuweisung der Ehewohnung
- Umgangsrecht
- Elterliche Sorge
- Namensrecht