Personenschaden (bei Verletzung)
Verletzungen nach Verkehrsunfällen führen bestenfalls zu vorübergehenden Schmerzen, schlimmstenfalls verändern sie jedoch das ganze Leben.
In beiden Fällen helfen wir Ihnen gerne, die ggf. entstandenen Ansprüche durchzusetzen, beispielsweise
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse
- Eigenanteil bzw. Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung
- Erwerbsausfall
Vereinbaren Sie also so schnell wie möglich einen Besprechungstermin, Herr Rechtsanwalt Grüne berät und vertritt Sie gerne.
Herr Rechtsanwalt Grüne ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht i. DAV.