Verkehrsrecht
Das von uns behandelte Verkehrsrecht im weitesten Sinne erstreckt sich vom Zivil- über das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bis hin zum Verwaltungsrecht.
So ist einerseits zivilrechtlich die Abwicklung von Verkehrsunfällen und die daraus resultierenden Sach- und Personenschäden, andererseits der Bereich der Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten umfasst. Doch auch verwaltungsrechtliche Problemfelder wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrtenbuchauflagen sind von unserer Beratungs- und Vertretungspraxis mit abgedeckt.