Schadensrecht
Ein plötzlicher Schadenseintritt kann viele Ursachen haben: Hundebiss, Sturz auf einer ungesicherten Baustelle, oder Sachschaden bei Handwerkerarbeiten.
Nicht nur bei der Ursache des Schadens und der damit verbundenen Frage, ob jemand hierfür Schadensersatzpflichtig ist, kann es Streitigkeiten geben. Ein Großteil der Streitfragen werden hinsichtlich des Umfangs bzw. der Reichweite des Schadensersatzes ausgefochten. Sind die Kosten für ein Gutachten zu erstatten? Können zusätzliche Fahrtkosten angesetzt werden? Wieviel Schmerzensgeld kann ich verlangen? Das sind nur einige der Fragen, die aufkommen können.
Sind Schadensersatzansprüche gegeben, ist der Schädiger oft über eine Versicherung abgesichert. Diese lehnen die Erstattung mancher Schadenspositionen teils unberechtigt ab oder kürzen bei der Höhe der entstandenen Kosten. Im Schadenfall ist es daher ratsam, sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen. Ist der Anspruch dem Grunde nach gegeben, besteht in der Regel auch bezüglich der entstandenen Rechtsanwaltskosten ein Anspruch auf Erstattung.
Gerne kümmern wir uns für Sie z.B. um:
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfallschaden
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