Category: Verkehrsrecht / Ziv

Löschungsanspruch der an einen Prüfdienstleister und an die HIS-Datenbank weitergegebenen Daten nach erfolgter Reparatur

Nach der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall werden die persönlichen Daten des Geschädigten durch die gegnerische Haftpflichtversicherung regelmäßig an Prüfdienstleister und das HIS-System weitergegeben. In einem Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt haben wir für unseren Mandanten die Löschung dieser Daten geltend gemacht. Im dazugehörigen (rechtskräftigen) Urteil vom 12.04.2021, Az. 23 O 899/20, hat das Landgericht

Nutzungsausfall (auch) bei Abrechnung „nach Gutachten“ und Erstattungsfähigkeit der Reparaturbestätigung

In einem von uns erstrittenen (rechtskräftigen) Urteil vom 12.04.2021, Az. 23 O 899/20, hat sich das Landgericht Schweinfurt umfassend zu Fragen zum Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung (also ohne Vorlage einer Reparaturrechnung) sowie der Erstattungsfähigkeit und den Anforderungen an eine Reparaturbestätigung geäußert: Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung grds. ersatzfähig für die Dauer, die für die Reparatur in

OLG Bamberg: Verstoß gegen halbe Vorfahrt bei „Rechts-vor-Links“ ergibt 25% Mithaftunsquote

In einem Gerichtsverfahren nach einem Verkehrsunfall war die Haftungsverteilung streitig. Die gegnerische Versicherung lehnte die Haftung ab – im Ergebnis wurde unserem Mandanten im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg (nur) noch eine Haftungsquote von 75% zuerkannt. Unstreitig hat unser Mandant einen Vorfahrtsverstoß begangen, indem er ohne ausreichend Vorfahrt zu gewähren eine Rechts-Vor-Links-Kreuzung in einer 30er-Zone

Reparaturkosten mit Rechnung nachgewiesen – Einwände des Versicherers unbeachtlich

Die Versicherungsbranche hat sich offenbar nach den Angriffen auf die fiktive Schadensabrechnung nunmehr auch vermehrt auf die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis eingeschossen. So wurden in letzter Zeit häufiger einzelne Positionen auf Reparaturrechnungen und beim Reparaturweg in Zweifel gezogen, die sich jedoch genau so auch im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Schadensgutachten wiederfinden. Die hiesige Rechtsprechung ist

Vorwurf: (Kleiner) Vorschaden verschwiegen – Gibt es jetzt gar keine Entschädigung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Frühjahr 2017 wandte sich unsere Mandantin zunächst an eine Reparaturwerkstatt und füllte mit dieser auf Anforderung der Versicherung einen (mehrseitigen) Fragebogen aus. Was sie jedoch nicht wusste – und worauf sie natürlich auch von der Versicherung nicht hingewiesen wurde – es gilt bei Versicherungen grundsätzlich der aus amerikanischen Kriminalserien bekannte

Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen für begründet erklärt: ‚Ostern und Weihnachten fielen auf einen Tag‘

Die Entscheidung: Befangenheit eines Sachverständigen, LG Schweinfurt, Beschluss vom 19.09.2017 Befangenheitsanträge erweisen sich nur äußerst selten als begründet, da dem gerichtlich bestellten Sachverständigen durch die Rechtsprechung grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich der Erstellung des Gutachtens eingeräumt wird. Dies wohl auch unter dem Hintergrund, dass es nicht zielführend ist, den Sachverständigen nur deshalb abzulehnen, weil einer Partei