Category: Verkehrsrecht / Ziv

Reparaturkosten mit Rechnung nachgewiesen – Einwände des Versicherers unbeachtlich

Die Versicherungsbranche hat sich offenbar nach den Angriffen auf die fiktive Schadensabrechnung nunmehr auch vermehrt auf die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis eingeschossen. So wurden in letzter Zeit häufiger einzelne Positionen auf Reparaturrechnungen und beim Reparaturweg in Zweifel gezogen, die sich jedoch genau so auch im vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Schadensgutachten wiederfinden. Die hiesige Rechtsprechung ist

Vorwurf: (Kleiner) Vorschaden verschwiegen – Gibt es jetzt gar keine Entschädigung?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Frühjahr 2017 wandte sich unsere Mandantin zunächst an eine Reparaturwerkstatt und füllte mit dieser auf Anforderung der Versicherung einen (mehrseitigen) Fragebogen aus. Was sie jedoch nicht wusste – und worauf sie natürlich auch von der Versicherung nicht hingewiesen wurde – es gilt bei Versicherungen grundsätzlich der aus amerikanischen Kriminalserien bekannte

Befangenheitsantrag gegen Sachverständigen für begründet erklärt: ‚Ostern und Weihnachten fielen auf einen Tag‘

Die Entscheidung: Befangenheit eines Sachverständigen, LG Schweinfurt, Beschluss vom 19.09.2017 Befangenheitsanträge erweisen sich nur äußerst selten als begründet, da dem gerichtlich bestellten Sachverständigen durch die Rechtsprechung grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich der Erstellung des Gutachtens eingeräumt wird. Dies wohl auch unter dem Hintergrund, dass es nicht zielführend ist, den Sachverständigen nur deshalb abzulehnen, weil einer Partei

UPE-Aufschläge in Schweinfurt ortsüblich und angemessen und damit auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten

Erneut mussten wir uns mit ungerechtfertigten Kürzungen durch einen Haftpflichtversicherer befassen. Nachdem dieser außergerichtlich nicht bereit war, die im Schadensgutachten berechneten UPE-Aufschläge zu erstatten, wurde Klage zum Amtsgericht Rüsselsheim (dort war der Unfallort) erhoben und von diesem ein Sachverständigengutachten eingeholt. Das Amtsgericht kommt schließlich zu folgendem Ergebnis: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung

Privater Parkplatzbetreiber muss bei Vertragsstrafe Fahrer in Anspruch nehmen

Wer kennt das Geschäftsmodell nicht – außerhalb der Geschäftszeiten werden private (vornehmlich Discounter-)Parkplätze gegen Entgelt auch der Öffentlichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen zur Verfügung gestellt. Wird kein Parkschein gelöst wird das Kennzeichen des Fahrzeugs dokumentiert und der Halter für die vermeintlich angefallene Vertragsstrafe in Anspruch genommen. Diese beträgt oftmals ein Vielfaches der zu entrichtenden Parkgebühr

Verweisung auf billigste Werkstatt (hier: Mühle GmbH) unzulässig, LG Schweinfurt, Urteil vom 02.06.2017

Viele Verkehrsunfallgeschädigte erhalten – wenn sie sich dazu entschließen, den Schaden selbst und ohne anwaltliche Unterstützung mit der Haftpflichtversicherung des Gegners abzuwickeln – Post von der Versicherung in Form eines „Prüfberichts“, mit dem die aus einem Kostenvoranschlag oder einem Gutachten hervorgehenden Reparaturkosten der Geschädigten gekürzt werden. Alternativ wird, wenn sich die Geschädigten entgegen unserer Empfehlung