Category: Verkehrsrecht / OWi

Qualifiziertes Durchfahrtsverbot – i.d.R. für LKW

In einem Bußgeldverfahren wurde einem Berufskraftfahrer folgender Tatvorwurf zur Last gelegt: Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. 3,5 t Konkret handelt es sich hier um ein Überfahrtverbot über die Rheinbrücke Leverkusen, die nunmehr mit einer Schrankenanlage versehen wurde, um Überfahrten mit LKW

Lasermessung mit Riegl FG21-P: Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze

In einem Bußgeldverfahren aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung in Schweinfurt konnten wir die Herabsetzung der Geldbuße unter die Eintragungsgrenze des Fahreignungsregisters (FAER) erreichen. Durch eine ausführliche und fachlich fundierte Befragung des Messbeamten wurde herausgearbeitet, dass dieser den sogenannten „Visiertest“ nicht entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung durchgeführt hat. Damit war die Verwertbarkeit der Messung äußerst fraglich, sodass das

Vorwurf: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch nicht angepasste Geschwindigkeit

Wie bei der zivilrechtlichen Verteilung von Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen ist auch im Bußgeldverfahren nicht immer alles schwarz und weiß. So lag die Sache auch in einer Angelegenheit, in der unserem Mandanten die Verursachung eines Verkehrsunfalles aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wurde. Dabei ist nach den polizeilichen Feststellungen ein Sachschaden in Höhe von 71.900 €

Lasermessung mit Riegl FG21-P: Einstellung

In einem Bußgeldverfahren aufgrund einer angeblichen Geschwindigkeitsübertretung auf der B 19 zwischen Kronungen und der Einmündung zur B 303 konnten wir die Einstellung des Verfahrens erreichen. Durch ein Sachverständigengutachten gelang es nachzuweisen, dass sich zum Zeitpunkt der Messung das Fahrzeug unseres Mandanten aufgrund einer Kurve aus Sicht des Messbeamten (und damit auch des Messgeräts) „hinter“

Erweiterung des Handyverbots auf nahezu alle elektronischen Geräte § 23 Ia StVO

Update vom 19.10.2017: Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.10.2017 ist nunmehr unter anderem die Erweiterung des Handyverbots auf nahezu alle elektronischen Geräte in der zuletzt diskutiertern Form in Kraft getreten. Derartige Geräte dürfen somit – abgesehen von der in der Presse meist nur mitgeteilten Erhöhung der Bußgelder – während des Führens eines Fahrzeugs weder