Erfolgreiche Verteidigung in Geschwindigkeitsmessung: Aus A-Verstoß wird B-Verstoß – Probezeit gerettet!
Ausgangslage
Unser Mandant, ein junger Fahranfänger in der Probezeit, sah sich mit einem schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert: Ihm wurde vorgeworfen, innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten zu haben. Dies hätte als A-Verstoß nicht nur ein empfindliches Bußgeld, sondern auch die Anordnung eines Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit zur Folge gehabt – mit erheblichen Konsequenzen für die weitere Fahrerlaubnis.
Unsere Strategie
Nach Eingang des Bußgeldbescheids legten wir umgehend Einspruch ein und beauftragten einen renommierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik mit der Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung. Das Gutachten förderte erhebliche Mängel bei der Messung zutage:
- Hindernisse im Erfassungsbereich: Gräser und Leitpfosten beeinträchtigten die Messung
- Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung: Die Hindernisse hätten vermieden werden müssen
- Fehlende Messreihe: Ein sachgemäßer Messbetrieb konnte aufgrund der fehlenden Messreihe nicht nachvollzogen werden
- Auffälligkeiten in der Statistikdatei: Ungewöhnlich lange Unterbrechung nach Mitternacht
Das Ergebnis
Durch unsere konsequente Verteidigung und die fundierte sachverständige Begutachtung erreichten wir einen entscheidenden Erfolg: Das Amtsgericht reduzierte die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h auf nur noch 20 km/h.
Die Konsequenzen für unseren Mandanten:
- Statt 115 Euro nur noch 70 Euro Geldbuße
- Kein A-Verstoß mehr, sondern nur noch ein B-Verstoß
- Kein Aufbauseminar erforderlich
- Keine Verlängerung der Probezeit
- Statt 1 Punkt in Flensburg: 0 Punkte
Fazit
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine fachkundige Verteidigung bei Geschwindigkeitsmessungen ist – insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. Was zunächst als schwerwiegender A-Verstoß mit erheblichen Folgen drohte, konnte durch unsere Arbeit auf einen einfachen B-Verstoß reduziert werden.
Wenn auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren Fall eingehend und setzen uns für Ihre Rechte ein!
Volltext
Amtsgericht Schweinfurt, Beschluss vom 16.01.2026, Aktenzeichen 1 OWi 6 Js 12716/25 jug
In dem Bußgeldverfahren gegen
[…]
Verteidiger: Rechtsanwalt Grüne Günter, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt, Gz: 451/25 GG
wegen OWi StVO
erlässt das Amtsgericht Schweinfurt durch die Richterin am Amtsgericht […] am 16.01.2026 folgenden
Beschluss
- Gegen den Betroffenen […] wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h eine Geldbuße von 70,00 Euro festgesetzt.
- Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG, Nr. 11.3.3 BKat
Gründe:
Auf den Inhalt des Bußgeldbescheides vom […] wird hingewiesen.
Auf eine Begründung des Beschlusses wurde verzichtet.
gez. […] Richterin am Amtsgericht