Erfolgreiche Verfahrenseinstellung wegen Verjährung im Bußgeldverfahren
Amtsgericht Gemünden a. Main, Beschluss vom 29.08.2025, Az. 1 OWi 972 Js 8098/25
In einem aktuellen Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Gemünden am Main konnte unsere Kanzlei einen bedeutenden Erfolg für unseren Mandanten erzielen: Das Verfahren wurde wegen eingetretener Verjährung gemäß § 206a StPO eingestellt. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unseres Mandanten wurden der Staatskasse auferlegt.
Was war passiert?
Unser Mandant sah sich mit einem Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft konfrontiert. Trotz der erhobenen Vorwürfe und der Einleitung eines Bußgeldverfahrens konnten wir im Rahmen der Verteidigung aufzeigen, dass die Verfolgungsverjährung eingetreten war. Das Gericht folgte unserer Argumentation und stellte das Verfahren ein.
Bedeutung für Betroffene
Die Entscheidung zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Verjährungsfristen im Ordnungswidrigkeitenrecht ist. Nicht selten werden Bußgeldverfahren trotz abgelaufener Fristen weitergeführt. Mit einer engagierten Verteidigung können Betroffene ihre Rechte wahren und unberechtigte Sanktionen abwenden.
Unsere Expertise
Als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht prüfen wir für Sie jeden Bußgeldbescheid auf formelle und materielle Fehler – insbesondere auch auf die Einhaltung der Verjährungsfristen. Wir setzen uns konsequent für die Rechte unserer Mandanten ein und konnten bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich beenden.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter!
Volltext
Amtsgericht Gemünden a. Main, Beschluss vom 29.08.2025, Az. 1 OWi 972 Js 8098/25
In dem Bußgeldverfahren gegen […]
Verteidiger: Rechtsanwalt Grüne Günter, Mainberger Straße 36, 97422 Schweinfurt, Gz. 746/24 GG
wegen OWi StVO
erlässt das Amtsgericht Gemünden a. Main durch die Richterin am Amtsgericht […] am 29. August 2025 folgenden
Beschluss
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Betroffenen […] gemäß § 206a StPO eingestellt.
2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Gründe:
Es besteht ein Verfahrenshindernis hinsichtlich des Betroffenen, § 206a StPO. Es ist Verjährung eingetreten. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 464, 467 Abs. 1 und 3 StPO.
gez. […] Richterin am Amtsgericht
Für die Richtigkeit der Abschrift Gemünden a. Main, 08.09.2025 […] Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
1 OWi 972 Js 8098/25