Datenschutz – Landgericht Schweinfurt verpflichtet Versicherung zur Veranlassung der Datenlöschung bei einem Prüfdienstleister
Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 23.12.2024, Az. 21 O 588/24
In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Schweinfurt (Az. 21 O 588/24) konnten wir einen wichtigen Erfolg für den Datenschutz unserer Mandantschaft erzielen. Das Gericht hat die beklagte Versicherung verpflichtet, die Löschung der im Rahmen der Schadensabwicklung an einen externen Dienstleister weitergegebenen personenbezogenen Daten unseres Mandanten zu veranlassen.
Hintergrund des Verfahrens
Nach einem Verkehrsunfall hatte die Versicherung unseres Mandanten personenbezogene Daten – darunter auch das vollständige Schadensgutachten – an einen Prüfdienstleister zur Prüfung der Reparaturkosten weitergeleitet. Nach Abschluss der Schadensregulierung bestand jedoch kein Grund mehr, diese Daten weiterhin zu speichern.
Das Urteil: Klare Vorgaben zur Datenlöschung
Das Landgericht Schweinfurt stellte klar, dass gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO personenbezogene Daten zu löschen sind, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Im vorliegenden Fall war die Prüfung der Reparaturkosten abgeschlossen und die Schadensregulierung beendet. Die weitere Speicherung der Daten war daher nicht mehr gerechtfertigt.
Das Gericht betonte, dass die Versicherung als Verantwortliche im Sinne der DSGVO verpflichtet ist, auf die Löschung der Daten bei dem externen Dienstleister hinzuwirken. Die Tatsache, dass die Daten ursprünglich berechtigt weitergegeben wurden, ändert nichts an der Pflicht zur Löschung nach Wegfall des Verarbeitungszwecks.
Bedeutung für Betroffene
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Unfallgeschädigten und Versicherten. Es zeigt, dass Versicherungen und deren Dienstleister nicht beliebig lange personenbezogene Daten speichern dürfen. Nach Abschluss der Schadensregulierung besteht ein Anspruch auf Löschung der weitergegebenen Daten.
Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin bei Dritten gespeichert werden, obwohl der Schaden längst reguliert ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir setzen Ihre Datenschutzrechte konsequent durch.
Auszug
Landgericht Schweinfurt
Az.
21 O 588/24
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
[…]
erlässt das Landgericht Schweinfurt 2. Zivilkammer durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht […] als Einzelrichterin am 23.12.2024 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.11.2024 folgendes
Endurteil
[…]
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, die Löschung der von ihr im Rahmen der streitgegenständlichen Schadensabwicklung des Verkehrsunfalls vom 14.05.2024 an die […] GmbH weitergegebenen Daten des Klägers und dessen Fahrzeugs zu veranlassen.
Im Hinblick auf […] den Antrag des Klägers, die Beklagte zu 2) zu verurteilen, die Löschung der von ihr im Rahmen der streitgegenständlichen Schadenabwicklung an die informa HIS GmbH weitergegebenen personenbezogenen Daten des Klägers und dessen Fahrzeugs zu veranlassen, wurde die Klage übereinstimmend für erledigt erklärt.
[…]
IV.
Der Kläger hat gegen die Beklagte zu 2. auch Anspruch darauf, dass diese die Löschung der im Rahmen der Schadensabwicklung an die […] GmbH weitergegebenen personenbezogenen Daten des Klägers veranlasst.
Gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO sind personenbezogene Daten zu löschen, sobald diese nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet worden sind. Dies ist namentlich dort der Fall, wo ein der Datenerhebung bzw. -speicherung zu Grunde liegendes Prüfverfahren hinsichtlich der aufgenommenen Daten endgültig abgeschlossen worden ist (EuGH, NJW 2018, 767, 769). Die Löschung als solche hat dabei der „Verantwortliche“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO vorzunehmen, wobei allerdings im Falle der Veranlassung der (fortlaufenden) Speicherung bei einem Verantwortlichen durch einen Dritten, dieser Dritte zur Einwirkung auf den Verantwortlichen im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs verpflichtet ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. GRUR 2018, 1283, 1285).
Soweit die Beklagte einwendet, dass es sich um keine personenbezogenen Daten handele, sondern vielmehr um Daten, die allein in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug stehen, ist dies unzutreffend. Es ist unbestritten geblieben, dass das Gutachten des […] Sachverständigenbüros, das personenbezogenen Daten des Klägers enthält, ungeschwärzt übermittelt worden ist.
Gemessen hieran, hat die Beklagte zu 2. auf die Löschung der auf den Kläger bezogenen Daten hinzuwirken, die bei der […] GmbH auf ihre Veranlassung hin hinterlegt worden sind.
Bezüglich der bei der Prüfinstitution Control€xpert GmbH hinterlegten Daten des Klägers spielt es an dieser Stelle keine Rolle, dass die Beklagte zu 2. im Rahmen der Schadensregulierung das Gutachten des […] Sachverständigenbüros einschließlich der Daten des Klägers zur Überprüfung der Kalkulation berechtigt weitergegeben hat (siehe z.B. OLG Frankfurt a.M. DS 2019, 261, 262 m.w.N.). Denn jedenfalls ist der Prüfauftrag zwischenzeitlich abgeschlossen worden, so dass für eine weitere Speicherung der Daten keinerlei Anlass mehr besteht. Der Reparaturschaden wurde zwischen den Parteien ausgeglichen und ist gerade nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens; für die weitere Verwendung der Daten des Klägers bei der […] GmbH ist damit der Zweck entfallen, so dass die Beklagte zu 2. auf die Löschung der personenbezogenen Daten des Klägers ebendort hinzuwirken hat.
[…]
Die Streitwertfestsetzung erfolgte auf der Grundlage von §§ 63 Abs. 2, 48 Abs. 1 GKG, 3 ZPO und berücksichtigt für die Löschungsansprüche jeweils 1.000,00 €.
[…]