Wegfall des Fahrverbots nach Verkehrsunfall – Vorwurf des Abbiegens, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen
Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid des Bayerischen Verwaltungsamts zur Last gelegt, abgebogen zu sein, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen; es kam sodann zum Unfall. Dafür wurde eine Geldbuße in Höhe von 170 € und ein Fahrverbot von einem Monat angesetzt. Dies stellt nach den zuletzt erfolgten Gesetzesänderungen die Regelahnung dar.
Aufgrund des geringen Verschuldens unseres Mandanten, der besonderen persönlichen Härte im Falle eines Fahrverbots (Pflegegrad 2 seiner Ehefrau und damit verbundene Notwendigkeit der ständigen Verfügung über ein Fahrzeug), eines hohen Schadens am eigenen PKW und keinen Einträgen im FAER konnten wir das Amtsgericht letztlich davon überzeugen, vom Fahrverbot abzusehen und lediglich die Geldbuße leicht auf 250 € zu erhöhen.
Hiermit konnte eine schwerwiegende und übermäßige Belastung unseres Mandanten verhindert werden.
Ihr Ansprechpartner
Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV