Einstellung des Bußgeldverfahrens – Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung

Unserer Mandantin wurde mit Bußgeldbescheid des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Last gelegt, innerorts im Landkreis Schweinfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Dafür wurde eine Geldbuße in Höhe von 115 € angesetzt.

Wie üblich haben wir zunächst umfassende Akteneinsicht beantragt, was unter anderem die Messdaten umfasst. Dem kam die Behörde jedoch nur teilweise nach, sodass wir hinsichtlich der Messreihe einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt haben.

Dieser wurde jedoch von der Behörde nicht zur Bearbeitung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Nach 6 Monaten war sodann Verjährung eingetreten und das Verfahren musste auf unseren Antrag hin eingestellt werden.

Zwar konnte letztlich auch hier nicht anhand der Messdaten geklärt werden, ob unsere Mandantin tatsächlich zu schnell gefahren ist. Nachdem siejedoch keine Geldbuße zahlen musste und kein Fahrverbot verhängt wurde steht im Ergebnis der vollumfängliche Erfolg unserer Tätigkeit.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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