Landgericht Schweinfurt zum Totalschaden: Restwertangebot des Versicherers ist bei Weiternutzung des Fahrzeugs unbeachtlich
Manche Rechtsfragen scheinen durch die Rechtsprechung eindeutig geklärt. Dies hindert jedoch einzelne Haftpflichtversicherer nicht daran, auch hier ihre Grenzen „austesten“ zu wollen. Im vorliegenden Fall hat die gegnerische Haftpflichtversicherung eine derartig eindeutige Rechtsprechung, unter Anderem des Bundesgerichtshofes, schlichtweg ignoriert – es musste also Klage erhoben werden. Das Amtsgericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben – aber