OLG Bamberg: Verstoß gegen halbe Vorfahrt bei „Rechts-vor-Links“ ergibt 25% Mithaftunsquote
In einem Gerichtsverfahren nach einem Verkehrsunfall war die Haftungsverteilung streitig. Die gegnerische Versicherung lehnte die Haftung ab – im Ergebnis wurde unserem Mandanten im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg (nur) noch eine Haftungsquote von 75% zuerkannt. Unstreitig hat unser Mandant einen Vorfahrtsverstoß begangen, indem er ohne ausreichend Vorfahrt zu gewähren eine Rechts-Vor-Links-Kreuzung in einer 30er-Zone