Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz EU-Führerschein?

Unserem Mandanten wurden von der Polizei diverse Fahrten ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen, obwohl er einen aktuellen gültigen EU-Führerschein vorweisen konnte.

Dies ging so weit, dass unserem Mandanten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ohne Grundlage die Weiterfahrt und auch generell weitere Fahrten untersagt wurden. Eine schriftliche „Anordnung“ erging jedoch nicht, sodass über die Hintergründe nur gemutmaßt werden kann.

Seitens der Polizei wurde die Information sodann zur Prüfung an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet, welche dann ein Prüfverfahren bei den ausländischen Behörden einleitete. Hier passierte jedoch über Monate hinweg nichts.

Auf unsere Stellungnahme hin wurde das eingeleitete Strafverfahren letztlich eingestellt.

In derartigen Situationen ist genau abzuwägen, ob eine Ungültigkeit der Fahrerlaubnis, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen das sog. „Wohnsitzprinzip“, in Frage kommt. Dies wird nämlich in der Regel erst rückwirkend nach Auskünften aus dem Ausstellerstaat festgestellt, sodass weitere (nachgewiesene) Fahrten in der Zwischenzeit ebenfalls ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat darstellen können. Eine eingehende Prüfung und Beratung ist daher unerlässlich.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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