Vorwurf: Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung

Unserem Mandanten wurden diverse Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung vorgeworfen. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt ging dabei von Tatmehrheit aus, was zur Folge hätte, dass alle Einzelverstöße nach dem Bußgeldkatalog zusammengerechnet würden.

Nachdem sich die Verstöße aber allesamt während der gleichen Fahrt realisiert haben, konnten wir das Amtsgericht davon überzeugen, dass es sich hier um Tateinheit handelt, sodass sich die Geldbuße von ursprünglich 860,00 € auf 400,00 € reduzierte.

Auch hier gilt also – man muss nicht alles akzeptieren, was die Bußgeldbehörden „entscheiden“.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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