Vorwurf: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch nicht angepasste Geschwindigkeit

Wie bei der zivilrechtlichen Verteilung von Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen ist auch im Bußgeldverfahren nicht immer alles schwarz und weiß.

So lag die Sache auch in einer Angelegenheit, in der unserem Mandanten die Verursachung eines Verkehrsunfalles aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wurde. Dabei ist nach den polizeilichen Feststellungen ein Sachschaden in Höhe von 71.900 € entstanden.

Geahndet werden sollte der Verstoß laut Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 290,00 € sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 €.

Doch wie bereits erwähnt – so einfach ist es meist nicht. Hier führte eine Verkettung unglücklicher Umstände dazu, dass es letztlich zu der vorgeworfenen Kollision gekommen ist. Dies konnten wir dem Gericht durch eine ausführliche Stellungnahme darlegen, sodass dieses letztlich unserem Vorschlag der Festsetzung einer Geldbuße von 55,00 € – und damit unterhalb der (Punkte-)Eintragungsgrenze des FAER – im Beschlusswege (also ohne Hauptverhandlungstermin) zustimmte.

Unser Mandant muss daher statt 318,50 € lediglich eine Geldbuße von 55,00 € bezahlen – die Verfahrenskosten trägt der Rechtsschutzversicherer: Ein gutes Beispiel, warum wir den Abschluss derartiger Versicherungen – zumindest im Verkehrsbereich – vorbehaltslos empfehlen.




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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

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