Vorwurf: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch nicht angepasste Geschwindigkeit
Wie bei der zivilrechtlichen Verteilung von Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen ist auch im Bußgeldverfahren nicht immer alles schwarz und weiß. So lag die Sache auch in einer Angelegenheit, in der unserem Mandanten die Verursachung eines Verkehrsunfalles aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit vorgeworfen wurde. Dabei ist nach den polizeilichen Feststellungen ein Sachschaden in Höhe von 71.900 €