Verweisung auf billigste Werkstatt (hier: Mühle GmbH) unzulässig, LG Schweinfurt, Urteil vom 02.06.2017
Viele Verkehrsunfallgeschädigte erhalten – wenn sie sich dazu entschließen, den Schaden selbst und ohne anwaltliche Unterstützung mit der Haftpflichtversicherung des Gegners abzuwickeln – Post von der Versicherung in Form eines „Prüfberichts“, mit dem die aus einem Kostenvoranschlag oder einem Gutachten hervorgehenden Reparaturkosten der Geschädigten gekürzt werden. Alternativ wird, wenn sich die Geschädigten entgegen unserer Empfehlung darauf einlassen, dass ein Sachverständiger der Versicherung das Fahrzeug begutachtet, gleich der niedrigste aller verfügbaren Stundenverrechnungssätze zugrunde gelegt. Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Verweisung auf die Mühle GmbH in Bad Kissingen.
Dies ist jedoch unzulässig:
Nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Schweinfurt ist eine Verweisung auf eine Werkstatt, die Stundenverrechnungssätze weit unter den durchschnittlichen Preisen nicht markengebundener Werkstätten anbietet, unzumutbar. Dies ergibt sich daraus, dass sich der Geschädigte nicht auf die billigste Werkstatt verweisen lassen muss, wenn die Stundenverrechnungssätze nicht markt- und ortsüblich sind, sondern erheblich von den ortsüblichen nach unten abweichen. Eine Verweisung hierauf ist daher unzulässig und die Stundenverrechnungssätze können nicht in die Berechnung der marktüblichen Stundenverrechnungssätze einbezogen werden.
Lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall sofort durch uns beraten und lassen Sie sich auf keinerlei „Angebote“ der Versicherer ein! Erklären Sie bei Nachfragen, dass Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben und dass dieser sich mit der Versicherung in Verbindung setzen wird. Die Anwaltskosten zahlt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Vereinbaren Sie also so schnell wie möglich einen Besprechungstermin, Herr Rechtsanwalt Grüne berät und vertritt Sie gerne.
Herr Rechtsanwalt Grüne ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht i. DAV, die Ihnen weiterführende Informationen zu Ihren Rechten nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt hat:
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Günter Grüne
Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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