Daily Archives: 11. August 2017

Was wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist?

In der Regel ist das Kündigungschutzgesetz auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Im Kündigungsschutzprozess ergeben sich für den Arbeitnehmer hieraus viele Vorteile. Arbeitnehmer, denen dieses Privileg nicht zuteilwird, sollten die Flinte jedoch nicht ohne weiteres ins Korn werfen. Die Erklärung einer Kündigung ist an bestimmte Anforderungen geknüpft.